Satzung der Kegelflüsterer
Gründungsdatum: 18. September 2001

  1. Gekegelt wird jeden 4. Mittwoch von 19.30 Uhr bis 23.00 Uhr
  2. Unentschuldigtes Erscheinen nach 19.30 Uhr kostet € 0,50 pro angefangene 5 Minuten, ab 30 Minuten werden als Höchststrafe € 5,00 erhoben.
  3. Entschuldigtes Fehlen am Kegelabend: Strafendurchschnitt + alle Pflichtbeiträge
  4. Unentschuldigtes Fehlen am Kegelabend: Strafendurchschnitt + alle Pflichtbeiträge + 1 Runde.
  5. Entschuldigtes Fehlen/Verspäten gilt, wenn die betreffende Person das in der WhatsApp-Gruppe ankündigt, oder den 1. Vorsitzenden anruft.
  6. Jedes verlorene Spiel kostet € 1,00 (mind. die Hälfte aller Spieler verlieren)
  7. Pudel, Klingeln, Stina, Kugel bleibt auf der Bahn liegen, kein Holz, Lustwurf werden mit € 0,50 bestraft.
  8. Pennerei auf der Kegelbahn wird mit € 0,50 bestraft. Dies gilt, wenn die grüne Lampe leuchtet und die Kugel dem Spieler überreicht wird. Die überreichte Kugel muß geworfen werden!
  9. Der erste Naturkranz bzw. die ersten alle Neune eines Keglers am Kegelabend kostet eine Runde. Bei mehrmaligen Erzielen dieser Ergebnisse zahlen alle anderen Spieler € 1,00 Strafe.
  10. Falsches oder vergessenes Aufschreiben kostet € 0,50. Dies gilt dann, wenn der betreffende Spieler sich bereits gesetzt hat.
  11. Persönliche Rekorde bei der Krefelder Partie sowie Gesamtrekorde bei Tag und Nacht veranlassen den/die Spieler, eine Runde zu geben.
  12. Jeder Kegler gibt am Abend mindestens 1 Runde. Die Runde beginnt bei der vom Schriftführer genannten Person und wechselt mit jedem Kegeln der Reihe nach. Alle außerordentlichen Runden werden erst nach dieser Rundenregelung bestellt. Offene Runden am Ende des Kegelabends werden als Strafe mit 15,00 € notiert.
  13. Beim Anschreien müssen alle Kegelbrüder auf der Bahn sein. Antrinken einer Runde vor dem Anschreien wird mit einer Runde bestraft.
  14. Hat ein Kegelbruder 3 eigene Getränke vor sich stehen, muss er eine Runde geben.
  15. Geburtstag, Geburt, neue Freundin/Frau, neues Auto = 1 Runde
  16. Gratulation zum Geburtstag sollte am Tag selber, aber spätestens vor dem nächsten Kegeln erfolgen, das nicht Gratulieren wird mit einer Runde bestraft.
  17. Der Clubbeitrag setzt sich derzeit zusammen aus einem Grundbeitrag von € 10,00 und einem Aktiv-Beitrag von € 40,00, insgesamt € 50,00. Für passive Mitglieder wird nur der Grundbeitrag von € 10,00 erhoben.
  18. Bei Nichtteilnahme an einer Kegeltour wird nur das Ersparte ausgezahlt.
  19. Bis auf weiteres wird ein Jubibeitrag von € 10,00 pro Kegelabend einbehalten und gesondert angespart. Ein Nutzen für andere Zwecke ist nicht gestattet oder muss einstimmig beschlossen werden. Eine Rückerstattung dieses Jubibeitrags an einzelne Kegelbrüder ist nicht möglich.
  20. Austritt aus dem Kegelclub: Auszahlung des Ersparten der betreffenden Person. Keine weiteren Ansprüche.
  21. Bei Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit. An jeder Abstimmung müssen mehr als die Hälfte der Kegelbrüder und der 1. Vorsitzende teilnehmen.
  22. Gastkegler bezahlen nur Ihre Strafen zzgl. € 5,00 Kostenbeitrag und geben eine Gastsrunde. Weitere Zuwendungen oder Runden sind natürlich willkommen.
  23. Kegelbrüder die dem Club beitreten, zahlen den bis dahin aufgelaufenen Clubbeitrag (Grundbeitrag + bei Bedarf Aktiv-Beitrag) den Durchschnitt der bis dahin angefallenen Strafen und des Jubibeitrages. Der Eintritt in den Kegelklub bedarf der Zustimmung aller Mitglieder.
  24. Kegeltouren finden generell immer am letzten ganzen Wochenende im September statt und beginnen am Freitag Morgen und enden am Sonntag Abend mit einem Ausklang bei Speis und Trank. Über Terminverschiebungen oder Dauer der Tour muss vorher abgestimmt werden.

Fassung vom 25.09.2024